1. Allgemeines
Diese allgemeinen Nutzungs-, Geschäfts-, und Lieferbedingungen (kurz AGB genannt) gelten für die Nutzung aller von Stainz 2/3 - stromlos betriebenen Internetplätze. Die AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Stainz 2/3 - stromlos. Diese AGB gehen allenfalls vom Kunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Betreiberinfo und Angebote
Die Geschäftsanschrift lautet: Kainach 22, 8573 Kainach bei Voitsberg. Das Warenangebot von Stainz 2/3 - stromlos umfasst Produkte aus dem Bereich Media (CD, DVD, Video, Tonträger, usw). Stainz 2/3 - stromlos übernimmt keine Haftung für technisch bedingte Störungen des Betriebes der Internetplätze. Stainz 2/3 - stromlos ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der Internetplätze einzustellen.
3. Vertragsverhältnis
Alle eingehenden Mitteilungen des Kunden gelten stets als Angebot zum Vertragsabschluss. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung oder sonstiger Angebote an seine Vertragserklärung für die Dauer von 4 Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit Zugang des Angebotes an Stainz 2/3 - stromlos. Auf diese First und auf die Bedeutung der Erklärung des Kunden wird der Kunde gesondert und ausdrücklich hingewiesen. Das Angebot kann seitens Stainz 2/3 - stromlos ausdrücklich oder konkludent angenommen werden, wobei eine konkludente Annahme durch Versendung der bestellten Ware vorliegt.
4. Preise
Alle von Stainz 2/3 - stromlos genannten Preise verstehen sich inklusive Versandkosten und Spesen.
5. Rücktrittsrecht
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (kurz KSchG genannt) ist, kann er von einem über die Internetplätze geschlossenen Vertrag oder von einer von ihm aus Anlass der Nutzung der Internetplätze abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf nachstehender Fristen zurücktreten. Dabei gilt, dass der Rücktritt dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Kunde am letzten Tag der Frist seine Erklärung abgibt und auf elektronischem oder sonstigem Wege an Stainz 2/3 - stromlos versendet. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Dieses Rücktrittsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen: bei Bestellung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Eine Entsiegelung liegt dann vor, wenn die Audio- oder Videoaufzeichnung oder Software von der handelsüblichen Verpackung körperlich getrennt wird, allfällige Schweißfolien von dem Produkt selbst entfernt werden, Audio- oder Videoaufzeichnungen mangels einer Verpackung oder Versiegelung auf Wiedergabegeräten erstmals abgespielt werden, Software mangels Versiegelung installiert wird oder sonstige Handlungen gesetzt werden, die einer hier beschriebenen Entsiegelung gleichkommen. Im Falle des Rücktrittes ist der Kunde Zug um Zug verpflichtet, die empfangene Leistung originalverpackt und versiegelt zurückzustellen und Stainz 2/3 - stromlos ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Stainz 2/3 - stromlos verpflichtet sich Zug um Zug, die vom Kunden geleistete Zahlung zurückzuerstatten. Der Verbraucher ist ausdrücklich verpflichtet, die mit der Sendung und Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und Versandspesen zu tragen. Stainz 2/3 - stromlos ist ausdrücklich berechtigt, im Falle des Rücktrittes des Kunden vom zurückzuerstattenden Betrag die hier genannten Ansprüche abzuziehen und lediglich die Differenz zur Überweisung zu bringen.
6. Fälligkeit
Die Fälligkeit des Entgeltes für Waren oder Dienstleistungen tritt im Zeitpunkt des Versandes von Waren und bei Dienstleistungen im Zeitpunkt der Annahme des Vertrages durch Stainz 2/3 - stromlos ein. Das Entgelt ist ohne Abzüge, skonto- und spesenfrei auf ein von Stainz 2/3 - stromlos genanntes Konto zur Überweisung zu bringen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, allfällige mit der Bezahlung verbundenen Bankspesen zu tragen.
7. Zahlungen und Verzug
Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Stainz 2/3 - stromlos berechtigt, einen Verzugszinssatz von 5 % über dem von der österreichischen Nationalbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verrechnen. Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen, gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBlNr.: 141/1996 in der jeweils geltenden Fassung und allenfalls notwendige Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch Rechtsanwälte zu tragen. Stainz 2/3 - stromlos ist nicht verpflichtet, im Falle des Verzuges den Kunden zu mahnen. Durch unwidersprochenen Empfang der Mahnung, in welcher auf die Tragung dieser Kosten neuerlich hingewiesen wird, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Tragung dieser Kosten einverstanden. Der Kunde wird im Zeitpunkt der Mahnung auf diese Folge seines Verhaltens ausdrücklich hingewiesen und ebenso darauf hingewiesen, dass mangels Widerspruches der Kunde mit der Tragung aller mit der Betreibung verbundener Spesen und Kosten, welche für die Rechtsverfolgung zweckentsprechend sind, einverstanden ist.
8. Versendung & Aufrechnung
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste usw.). Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versender (Post, Zustelldienste, Speditionen, Frachtführer usw) auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für Gefahr und Zufall, für unverschuldeten Untergang oder Vernichtung der Sache und für Beschädigungen der Sache. Stainz 2/3 - stromlos ist im Falle des Rücktritts durch den Kunden berechtigt, sämtliche Ansprüche gem § 5g Abs 1 Z 2 und Abs 2 KSchG, das sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, das angemessene Entgelt für die Benützung der Ware und die Entschädigung für eine Minderung des gemeinen Wertes der Ware mit dem vom Kunden bezahlten und nunmehr zurückzuerstattenden Entgelt aufzurechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche von Stainz 2/3 - stromlos verbleibt die Ware im Eigentum von Stainz 2/3 - stromlos. Im Falle des exekutiven Zugriffes auf die im Eigentum von Stainz 2/3 - stromlos stehenden Sachen ist der Kunde verpflichtet, Stainz 2/3 - stromlos unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und den zugreifenden Dritten über das Eigentum von Stainz 2/3 - stromlos in Kenntnis zu setzen. Für alle daraus erwachsenden Schäden haftet der Kunde Stainz 2/3 - stromlos gegenüber.
10. Urheberrechte & Softwarelizenzen
Der Besteller nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die von Stainz 2/3 - stromlos vertriebenen Produkte im Bereich Media, wie Bild- und Tonträger und Softwareprodukte urheberrechtlichen Schutz dritter Personen genießen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Nutzung dieser Produkte ist ausdrücklich untersagt. Das Nutzungsrecht des Kunden an der Software bestimmt sich ausschließlich nach dem vom Softwareproduzenten genannten Lizenzinhalt und Umfang. Mangels ausreichender Lizenzbestimmungen ist der Besteller nur berechtigt im Rahmen der Bestimmungen der §§ 40 d bis 40 e Urheberrechtsgesetz die erworbene Software zu nutzen.
11. Datenschutz & Einwilligung des Kunden
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, Anschrift, PLZ, Geburtsdatum und Informationen zur Kontoverbindung für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden. Der Kunden ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten automationsunterstützt den Erfüllungsgehilfen von Stainz 2/3 - stromlos zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde wird im Zeitpunkt der Abgabe seiner Bestellung über die Art und den Zweck der Verwendung seiner personenbezogenen Daten unterrichtet und in Kenntnis gesetzt. Der Kunde ist ausdrücklich mit der Aufnahme seiner personenbezogenen Daten in die Kundendatei von Stainz 2/3 - stromlos einverstanden und erklärt, bis auf jederzeitigen formlosen Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen jeder Art einverstanden zu sein.
12. Gewährleistung
Der Besteller anerkennt ausdrücklich, dass Stainz 2/3 - stromlos im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruches aus dem Titel der Gewährleistung vorerst zur Verbesserung in Form des Austausches oder Ersatzes des Fehlenden berechtigt ist. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer im Einzelfall festzulegenden angemessenen Verbesserungsfrist, kann der Kunde einen Preisminderungsanspruch geltend machen. Die mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich an Stainz 2/3 - stromlos zurückzusenden. Stainz 2/3 - stromlos haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne und haftet überdies nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13. Nutzung der Internetplätze
Der Kunde ist nicht berechtigt, Inhalte, Grafiken, Quelltexte, Angebote, Preisangaben, Logos, Firmenzeichen, Marken, Immaterialgüterrechte oder sonstige Inhalte der Internetplätze von Stainz 2/3 - stromlos für andere als private Zwecke zu verwenden. Soweit dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, Texte zu publizieren, Beiträge zu gestalten oder sonstige Inhalte auf den Internetplätzen von Stainz 2/3 - stromlos zu präsentieren, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche Rechte an den Inhalten welcher Natur immer in das Eigentum und ausschließliche und den Kunden ausschließende Werknutzungsrecht an Stainz 2/3 - stromlos übergehen.
14. Allgemeines
Soweit kein dem KSchG unterliegendes Rechtsgeschäft vorliegt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten zur Frage des Zustandekommens bzw. aus dem Vertrag das sachlich in Betracht kommende Gericht in Graz. Das UN Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen Rechts. Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages nicht. Die als unwirksam aufgehobene oder nichtige Bestimmung des Vertrages soll durch eine den wirtschaftlichen Intentionen am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden.
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